Hotel Stadt Beelitz

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Hotel Stadt Beelitz. Bitte informieren Sie sich nachstehend über die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Hauses. Für Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen des Hotel Stadt Beelitz von Individual- und Firmengästen

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Stadt Beelitz.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Stadt Beelitz.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel Stadt Beelitz zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel Stadt Beelitz und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel Stadt Beelitz haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gehen zugunsten des Hotel Stadt Beelitz auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsvereinbarung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel Stadt Beelitz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarte Preise des Hotel Stadt Beelitz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel Stadt Beelitz allgemein für derartige Leistung berechnete Preis, so kann dieses dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen höchstens jedoch um 10% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel Stadt Beelitz ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Stadt Beelitz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren, Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel Stadt Beelitz ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

8. Die bei der Buchung hinterlegten Kreditkartendaten dürfen im Falle eines Nicht-Bezahlens ohne zusätzliche Zustimmung des Gastes belastet werden. (Hierzu gehören: Hotelaufenthalts-, Restaurant- und Stornierungsgebühren).

Rücktritt des Kunden (Abstellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Stadt Beelitz geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Hotel Stadt Beelitz und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Stadt Beelitz die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel Stadt Beelitz steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Stadt Beelitz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel Stadt Beelitz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebracht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dem Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel Stadt Beelitz hat dem Kunden vor der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Stadt Beelitz spätestens vor 11.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Rack Rate) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotels

1. Das Hotel Stadt Beelitz haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haltung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschaden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Stadt Beelitz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.000,-- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 750,-- Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme). Im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotel Stadt Beelitz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

5. Weckaufträge werden vom Hotel Stadt Beelitz mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatz-Ansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Stadt Beelitz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Stadt Beelitz.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotel Stadt Beelitz.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.